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Mallorca und die übrigen Balearen sind auch bei Schweizerinnen und Schweizern sehr beliebt. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, stellen sich viele die Frage, welche Regeln für sie gelten. Die gute Nachricht: Wer als Schweizer nach Spanien auswandern möchte, profitiert vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Freizügigkeit für Schweizer
Das Freizügigkeitsabkommen gibt Schweizer Staatsangehörigen in Spanien weitgehend dieselben Rechte wie EU-Bürgern:
- Einreise ohne Visum,
- Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Formalitäten,
- Wohnsitznahme mit Registrierung,
- Recht auf Arbeit als Angestellter oder Selbstständiger.
Die Residencia für Schweizer
Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt wie EU-Bürger die Anmeldebescheinigung (*Certificado de Registro*), die „grüne Residencia“. Voraussetzung ist eine der folgenden Situationen:
- Arbeitsverhältnis in Spanien,
- Selbstständigkeit,
- ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung mit voller Deckung in Spanien.
Vorher melden Sie sich bei der Gemeinde an (*empadronamiento*). Die Bescheinigung enthält Ihre NIE-Nummer.
Familienangehörige
Schweizer können ihre Familie mitnehmen. Familienangehörige aus EU/EFTA-Staaten registrieren sich selbst; Angehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige.
Krankenversicherung
- Rentner mit Schweizer AHV-Rente können unter Umständen über ein Formular (S1) in das spanische öffentliche System aufgenommen werden; die Regeln zur Krankenversicherungspflicht in der Schweiz müssen dabei beachtet werden.
- Nicht Erwerbstätige brauchen eine private Krankenversicherung, die in Spanien volle Leistungen abdeckt.
- Arbeitnehmer und Selbstständige sind über die spanische Sozialversicherung abgesichert.
Steuern
Mit der Wohnsitznahme in Spanien werden Sie in der Regel steuerlich ansässig und versteuern Ihr Welteinkommen in Spanien. Zwischen der Schweiz und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Besonders relevant sind:
- AHV-Renten und Pensionskassenleistungen (auch Kapitalbezüge),
- Mieteinnahmen aus Schweizer Immobilien,
- Vermögen und Wertschriften in der Schweiz (spanische Vermögensteuer und Meldepflichten).
Kapitalbezüge aus der zweiten Säule sollten vor dem Umzug sorgfältig geplant werden.
Unsere Anwälte für Ausländerrecht begleiten Schweizer Mandanten bei der Residencia; für die Steuerplanung arbeiten wir mit unserem Steuerteam zusammen.
Immobilienkauf
Schweizer können in Spanien ohne Einschränkungen Immobilien kaufen. Es gelten dieselben Schritte wie für alle Käufer: NIE, rechtliche Prüfung, Arras-Vertrag, notarielle Urkunde und Eintragung.
Auto, Führerschein und Alltag
Ein Schweizer Führerschein ist in Spanien zunächst gültig. Nach der Wohnsitznahme sollte er jedoch innerhalb der vorgesehenen Frist umgeschrieben werden, da die Schweiz nicht Teil des EU-Führerscheinsystems ist. Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen müssen nach der Wohnsitznahme umgemeldet oder ausgeführt werden; dabei fallen unter Umständen Zulassungssteuer und Zoll an. Auch Bankkonto, Handyvertrag und Versicherungen sollten frühzeitig auf spanische Anbieter umgestellt werden.
Rückkehr in die Schweiz
Wer später zurückkehren möchte, sollte seine Unterlagen, Rentenansprüche und Säule-3a-Guthaben gut dokumentieren. Die Abmeldung aus Spanien und die steuerliche Schlussabrechnung sollten koordiniert werden, damit kein Jahr doppelt besteuert wird.
Beispiel
Ein Ehepaar aus Zürich zieht nach der Pensionierung nach Mallorca. Vor dem Umzug lassen sie prüfen, ob ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse noch in der Schweiz oder bereits in Spanien besteuert würde – eine Frage, die schnell Zehntausende Franken ausmachen kann.
Arbeiten für Schweizer Arbeitgeber aus Spanien
Wer als Angestellter eines Schweizer Unternehmens von Mallorca aus arbeitet, muss prüfen, in welchem Land Sozialversicherungspflicht besteht. Das Freizügigkeitsabkommen übernimmt hier die EU-Koordinierungsregeln. Bei Telearbeit gibt es seit 2023 besondere Vereinbarungen, die unter Umständen eine Versicherung in der Schweiz ermöglichen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Schweizer eine Arbeitserlaubnis?
Nein, dank des Freizügigkeitsabkommens nicht.
Bekomme ich eine TIE?
In der Regel nicht; Schweizer erhalten die Anmeldebescheinigung wie EU-Bürger.
Muss ich mich in der Schweiz abmelden?
Wer den Wohnsitz verlegt, meldet sich bei der Gemeinde ab – mit steuerlichen und versicherungsrechtlichen Folgen.
Fazit
Für Schweizer ist der Umzug nach Spanien rechtlich fast so einfach wie für EU-Bürger. Die größten Herausforderungen liegen bei Krankenversicherung und Steuern. Castell.law berät Schweizer Mandanten auf Mallorca und den Balearen auf Deutsch.