Immigration

Auswandern nach Mallorca: Die Residencia für EU-Bürger beantragen

Als EU-Bürger brauchen Sie kein Visum, um auf Mallorca zu leben. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich aber als Resident registrieren. So geht es.

In this article
  1. Was ist die Residencia für EU-Bürger?
  2. Wer muss sich registrieren?
  3. Voraussetzungen
  4. Unterlagen
  5. Ablauf auf Mallorca
  6. NIE und Residencia: Was ist der Unterschied?
  7. Was folgt nach der Residencia?
  8. Checkliste für den Umzug nach Mallorca
  9. Häufige Fehler beim Auswandern
  10. Österreicher auf Mallorca
  11. Häufige Fragen
  12. Fazit

Mehr Sonne, mehr Lebensqualität, ein neues Kapitel: Jedes Jahr ziehen tausende Deutsche und Österreicher nach Mallorca. Als EU-Bürger brauchen Sie dafür kein Visum. Wer aber länger als drei Monate auf der Insel lebt, muss sich registrieren lassen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Residencia auf Mallorca beantragen.

Was ist die Residencia für EU-Bürger?

Umgangssprachlich spricht man von „Residencia“. Rechtlich handelt es sich um die Anmeldebescheinigung als EU-Bürger (*Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión*), wegen der früheren Farbe oft „grüne Residencia“ genannt. Sie bestätigt, dass Sie in Spanien wohnen, und enthält Ihre NIE-Nummer. Sie ist kein Ausweis mit Foto, sondern ein Dokument im Kartenformat oder auf Papier.

Wer muss sich registrieren?

Alle EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten. Die Registrierung sollte innerhalb von drei Monaten nach Ankunft erfolgen.

Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Situationen nachweisen:

  • Arbeitnehmer in Spanien: Arbeitsvertrag oder Anmeldung bei der Sozialversicherung,
  • Selbstständiger: Anmeldung als Autónomo,
  • Nicht erwerbstätig: ausreichende finanzielle Mittel für Sie und Ihre Familie sowie eine Krankenversicherung mit voller Deckung in Spanien,
  • Student: Einschreibung, Mittel und Krankenversicherung.

Für Rentner mit deutscher gesetzlicher Rente ist häufig das Formular S1 der Weg in die spanische öffentliche Krankenversicherung.

Unterlagen

  • Antragsformular (EX-18),
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis mit Kopie,
  • Nachweis der Voraussetzungen (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Rentenbescheid, Versicherungspolice),
  • Gebührenzahlung (Modelo 790 Código 012),
  • meist die Meldebescheinigung der Gemeinde (*empadronamiento*).

Ablauf auf Mallorca

  1. Anmeldung beim Rathaus (*empadronamiento*) in Ihrer Gemeinde,
  2. Termin (*cita previa*) bei der Polizei für Ausländerangelegenheiten,
  3. Gebühr bei der Bank einzahlen,
  4. Vorsprache mit allen Unterlagen,
  5. Ausstellung der Bescheinigung, oft direkt beim Termin.

Termine sind in Palma häufig knapp. Planen Sie Vorlauf ein. Mehr zu den Schritten lesen Sie in unserem Beitrag zur Residency in Mallorca.

NIE und Residencia: Was ist der Unterschied?

Die NIE ist Ihre Ausländeridentifikationsnummer, die Sie auch als Nichtresident (z. B. für einen Immobilienkauf) erhalten. Die Residencia bestätigt dagegen, dass Sie in Spanien wohnen. Wer schon eine NIE hat, behält dieselbe Nummer. Details zur NIE finden Sie in unserem Beitrag NIE in Mallorca.

Was folgt nach der Residencia?

  • Steuerliche Ansässigkeit: Wer mehr als 183 Tage in Spanien lebt oder hier seinen Lebensmittelpunkt hat, ist in der Regel in Spanien steuerpflichtig.
  • Führerschein: Ein deutscher EU-Führerschein bleibt gültig, muss aber bei Ablauf in Spanien erneuert werden.
  • Auto: Ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen muss nach der Wohnsitznahme innerhalb einer Frist umgemeldet werden.
  • Daueraufenthalt: Nach fünf Jahren können Sie eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Checkliste für den Umzug nach Mallorca

  • Wohnung finden (Miete oder Kauf) und Vertrag unterschreiben,
  • Empadronamiento bei der Gemeinde,
  • Residencia bei der Polizei beantragen,
  • spanisches Bankkonto eröffnen,
  • Krankenversicherung klären (S1, Arbeitnehmer oder privat),
  • Kinder in der Schule anmelden,
  • Abmeldung in Deutschland und steuerliche Beratung,
  • Umzug von Auto, Versicherungen und Verträgen organisieren.

Häufige Fehler beim Auswandern

Viele Auswanderer beschäftigen sich zuerst mit der Immobilie und erst später mit Steuern und Krankenversicherung. Dabei können gerade diese Punkte teuer werden, wenn sie nicht rechtzeitig geklärt sind. Auch eine fehlende Abmeldung in Deutschland oder unklare Ansässigkeit führt oft zu Problemen mit beiden Finanzämtern.

Österreicher auf Mallorca

Für Österreicher gelten dieselben Regeln wie für Deutsche. Unterschiede bestehen vor allem bei Steuern und Sozialversicherung, da ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Spanien gilt.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Mietvertrag?

Für das Empadronamiento brauchen Sie einen Nachweis Ihrer Wohnung, etwa Miet- oder Kaufvertrag.

Muss ich meinen deutschen Wohnsitz abmelden?

Das hängt von Ihrer Situation ab und hat steuerliche Folgen. Lassen Sie sich vorher beraten.

Kann meine Familie mitkommen?

Ja. Familienangehörige aus der EU registrieren sich ebenso; Nicht-EU-Angehörige beantragen eine Aufenthaltskarte.

Fazit

Die Residencia ist für EU-Bürger ein unkomplizierter Verwaltungsschritt – mit den richtigen Unterlagen und einem Termin. Castell.law begleitet deutschsprachige Auswanderer auf Mallorca bei Residencia, Steuern und Immobilie.

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