Real Estate

Immobilie in Spanien vererben: Testament, EU-Erbrechtsverordnung und Erbschaftsteuer

Eine Immobilie auf Mallorca ist oft ein Familienprojekt. Wer frühzeitig regelt, was im Erbfall passiert, erspart seinen Erben Zeit, Kosten und Streit.

In this article
  1. Welches Erbrecht gilt?
  2. Brauche ich ein spanisches Testament?
  3. Ablauf im Erbfall
  4. Erbschaftsteuer auf den Balearen
  5. Gestaltungsmöglichkeiten
  6. Schenkung zu Lebzeiten als Alternative?
  7. Wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist
  8. Häufige Fragen
  9. Fazit

Viele Deutsche kaufen ihre Mallorca-Immobilie mit dem Gedanken, sie eines Tages an Kinder oder Enkel weiterzugeben. Doch wie läuft es ab, wenn Sie eine Immobilie in Spanien vererben? Welches Recht gilt, brauchen Sie ein spanisches Testament und welche Steuern fallen an? Hier die wichtigsten Antworten.

Welches Erbrecht gilt?

Seit August 2015 bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012), welches Recht bei grenzüberschreitenden Erbfällen anzuwenden ist:

  • Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – für den gesamten Nachlass, einschließlich der Immobilie in Spanien.
  • Sie können aber im Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

Für einen Deutschen, der in Deutschland lebt, gilt also in der Regel deutsches Erbrecht – auch für die Finca auf Mallorca. Wer dagegen seinen Lebensmittelpunkt auf die Insel verlegt, würde ohne Rechtswahl spanischem Recht unterliegen. Auf den Balearen gilt zudem ein eigenes Foralrecht mit Besonderheiten für Personen mit balearischer Gebietszugehörigkeit. Eine ausdrückliche Rechtswahl schafft Klarheit.

Brauche ich ein spanisches Testament?

Ein deutsches Testament ist in Spanien grundsätzlich wirksam. In der Praxis bedeutet es aber:

  • Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis,
  • Apostille und beeidigte Übersetzung,
  • oft ein Nachweis über den Inhalt des deutschen Rechts.

Ein spanisches Testament vor einem spanischen Notar, das im spanischen Testamentsregister eingetragen wird, vereinfacht die Abwicklung erheblich. Es kann sich auf das spanische Vermögen beschränken und mit dem deutschen Testament abgestimmt werden, damit keines das andere widerruft. Besonders wichtig: Das deutsche Berliner Testament lässt sich nicht immer eins zu eins in spanische Strukturen übertragen – hier ist Beratung nötig.

Ablauf im Erbfall

  1. Sterbeurkunde und Auskunft aus dem spanischen Testamentsregister,
  2. Abschrift des letzten Testaments,
  3. NIE-Nummern für alle Erben,
  4. Erbannahme vor einem spanischen Notar,
  5. Zahlung der Erbschaftsteuer innerhalb von sechs Monaten (Verlängerung möglich),
  6. Zahlung der kommunalen Plusvalía,
  7. Umschreibung im Grundbuch.

Erbschaftsteuer auf den Balearen

Die spanische Erbschaftsteuer wird von den Erben geschuldet. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und den regionalen Regeln ab. Die Balearen haben die Steuer für Ehepartner, Kinder und Abkömmlinge stark reduziert, sodass Erbschaften im engen Familienkreis in vielen Fällen nahezu steuerfrei sind. Auch nicht ansässige Erben können in der Regel die regionalen Vergünstigungen nutzen. Zusätzlich ist zu prüfen, wie die deutsche Erbschaftsteuer greift und wie die spanische Steuer angerechnet wird, da zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften besteht.

Unser Team für Familien- und Erbrecht betreut Testamente und Erbfälle internationaler Familien. Komplexere Fälle mit Gesellschaften oder Streit unter Erben erfordern oft zusätzliche Beratung im Zivilrecht.

Gestaltungsmöglichkeiten

  • Erwerb durch beide Ehepartner,
  • abgestimmte Testamente in Deutschland und Spanien,
  • ausdrückliche Rechtswahl,
  • Nießbrauch zugunsten des überlebenden Ehepartners,
  • geordnete Unterlagen: Urkunden, NIE, Bank, Steuererklärungen.

Schenkung zu Lebzeiten als Alternative?

Manche Eigentümer überlegen, die Immobilie bereits zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen. Auch bei Schenkungen gewähren die Balearen im engen Familienkreis erhebliche Vergünstigungen, allerdings unter Voraussetzungen, etwa einer notariellen Beurkundung. Zu beachten sind außerdem die kommunale Plusvalía, die Einkommensteuer des Schenkenden auf einen möglichen Wertzuwachs und die deutsche Schenkungsteuer. Ein Vorbehaltsnießbrauch kann sicherstellen, dass Sie die Immobilie weiterhin nutzen. Ob eine Schenkung günstiger ist als eine Erbschaft, lässt sich nur mit einer Vergleichsrechnung für beide Länder beurteilen.

Wenn bereits ein Erbfall eingetreten ist

Ist ein Elternteil bereits verstorben und die Immobilie noch auf seinen Namen eingetragen, sollte die Erbschaft in Spanien zügig abgewickelt werden. Nach Ablauf der Fristen fallen Zuschläge an, und ein späterer Verkauf ist erst nach der Umschreibung im Grundbuch möglich.

Häufige Fragen

Gilt mein deutsches Testament in Spanien?

Ja, aber die Abwicklung ist langsamer und teurer.

Müssen meine Erben nach Spanien reisen?

Nein, sie können einen spanischen Anwalt bevollmächtigen.

Fällt doppelt Erbschaftsteuer an?

Möglicherweise in beiden Ländern, mit Anrechnung der spanischen Steuer in Deutschland. Das sollte vorab geprüft werden.

Fazit

Ein spanisches Testament ist schnell erstellt und erspart Ihrer Familie monatelange Formalitäten. Castell.law erstellt Testamente und wickelt Erbfälle für deutschsprachige Eigentümer auf den Balearen ab.

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