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Internationale Paare sind auf Mallorca keine Seltenheit: Ein Deutscher mit einer Ehefrau aus Brasilien, eine Österreicherin mit einem Partner aus den USA. Wenn Sie als EU-Bürger in Spanien leben, kann Ihr Partner aus einem Nicht-EU-Land die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers erhalten. So kann Ihr Ehepartner legal in Spanien leben und arbeiten.
Wer hat Anspruch?
Familienangehörige eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers, der in Spanien lebt:
- Ehepartner, sofern keine rechtliche Trennung besteht,
- eingetragener Lebenspartner oder Partner in einer nachweislich stabilen Beziehung,
- Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte ältere Kinder (auch des Ehepartners),
- unterhaltsberechtigte Eltern und Verwandte in aufsteigender Linie.
Voraussetzungen beim EU-Bürger
Der deutsche oder österreichische Partner muss in Spanien als Resident registriert sein (grüne Residencia) und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Spanien,
- ausreichende Mittel und Krankenversicherung für die ganze Familie,
- Student mit Mitteln und Versicherung.
Nachweise beim Partner
- Heiratsurkunde oder Registrierung der Partnerschaft,
- bei nicht eingetragenen Paaren: Nachweis einer stabilen Beziehung (z. B. gemeinsames Kind, mindestens ein Jahr Zusammenleben),
- Reisepass,
- ausländische Urkunden mit Apostille und beeidigter Übersetzung.
Rechte mit der Aufenthaltskarte
- Aufenthalt für fünf Jahre, verlängerbar,
- Recht auf Arbeit als Angestellter oder Selbstständiger,
- Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung nach den geltenden Regeln,
- nach fünf Jahren Daueraufenthalt.
Bei Scheidung oder Tod des EU-Bürgers kann das Aufenthaltsrecht unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben.
Ablauf
- Legale Einreise nach Spanien (bei Visumpflicht mit erleichtertem Visum für Familienangehörige),
- Anmeldung beim Rathaus (*empadronamiento*),
- Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einreise bei der Ausländerbehörde,
- Fingerabdrucktermin und Abholung der Karte (TIE).
Während der Bearbeitung erlaubt die Antragsquittung in vielen Fällen bereits die Arbeitsaufnahme.
Typische Schwierigkeiten
- Nachweis der stabilen Beziehung bei unverheirateten Paaren,
- fehlende Apostille oder Übersetzung,
- EU-Partner noch nicht als Resident registriert,
- Terminengpässe auf Mallorca.
Unsere Anwälte für Ausländerrecht bereiten die Anträge vor und begleiten Sie zu den Terminen. Bei familienrechtlichen Fragen, etwa zu Eheverträgen oder Trennung, unterstützt unser Team für Familienrecht.
Nicht verheiratet? So beweisen Sie die stabile Beziehung
Unverheiratete Paare, die ihre Partnerschaft nicht registriert haben, müssen die Stabilität der Beziehung nachweisen. In der Praxis wird meist verlangt, dass das Paar mindestens ein Jahr zusammengelebt hat oder ein gemeinsames Kind hat. Nachweise können gemeinsame Mietverträge, Meldebescheinigungen, gemeinsame Konten, Versicherungen, Fotos und Reiseunterlagen sein. Auf den Balearen ist es außerdem möglich, die Partnerschaft im Register für Lebensgemeinschaften (*parejas estables*) eintragen zu lassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das erleichtert den Antrag erheblich.
Beispiel
Ein Deutscher lebt seit zwei Jahren in Santa Ponsa und arbeitet als Angestellter bei einem Hotel. Seine Ehefrau stammt aus Kolumbien und reist mit einem Touristenaufenthalt ein. Nach der Anmeldung beim Rathaus stellen wir innerhalb von drei Monaten den Antrag auf die Aufenthaltskarte. Mit der Antragsquittung kann sie bereits eine Stelle antreten. Einige Wochen später erhält sie ihre Karte für fünf Jahre.
Kinder
Kinder des Ehepartners aus einer früheren Beziehung können ebenfalls eine Karte erhalten, wenn das Sorgerecht und die Zustimmung des anderen Elternteils geklärt sind.
Tipp zur Terminvergabe
Auf Mallorca sind Termine bei der Ausländerbehörde oft schnell vergeben. Planen Sie den Antrag rechtzeitig und reichen Sie, wenn möglich, den Antrag digital über einen Anwalt ein. Das spart Wartezeit und Behördengänge.
Häufige Fragen
Muss ich in Spanien arbeiten, damit mein Partner die Karte bekommt?
Nicht zwingend. Ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung genügen.
Gilt das auch für gleichgeschlechtliche Paare?
Ja, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden gleich behandelt.
Kann mein Partner auch ein Digital-Nomad-Visum beantragen?
Möglich, aber als Familienangehöriger ist die Aufenthaltskarte meist der einfachere Weg.
Fazit
Die Aufenthaltskarte für Familienangehörige ist einer der günstigsten Aufenthaltswege in Spanien – mit guter Vorbereitung. Castell.law begleitet internationale Paare auf Mallorca auf Deutsch, Englisch und Spanisch.