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Ob Handwerker, Designer, Coach, Immobilienberater oder Gastronom: Viele Deutsche machen sich auf Mallorca selbstständig. Wer als Einzelunternehmer tätig wird, muss sich als Autónomo anmelden. Hier erfahren Sie, wie das auf Mallorca funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Was ist ein Autónomo?
Der *trabajador autónomo* ist in Spanien ein selbstständig tätiger Einzelunternehmer oder Freiberufler. Er ist beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung (im Sondersystem RETA) angemeldet und haftet persönlich für seine Geschäftsverbindlichkeiten.
Voraussetzungen für Deutsche
Als EU-Bürger dürfen Sie in Spanien ohne Arbeitserlaubnis selbstständig tätig sein. Sie benötigen:
- eine NIE-Nummer,
- idealerweise die Residencia (bei Aufenthalt über drei Monate),
- ein spanisches Bankkonto,
- gegebenenfalls Genehmigungen oder Lizenzen für Ihre Tätigkeit (z. B. Gewerbelizenz für ein Ladenlokal, Berufszulassungen).
Anmeldung Schritt für Schritt
- Finanzamt (*Agencia Tributaria*): Anmeldung mit dem Formular 036 oder 037, Angabe der Tätigkeit (Steuerkennziffer IAE) und des Mehrwertsteuerregimes.
- Sozialversicherung (*Seguridad Social*): Anmeldung im RETA, spätestens mit Beginn der Tätigkeit.
- Gemeinde: Falls Sie ein Geschäftslokal eröffnen, Tätigkeitslizenz beantragen.
- Weitere Register: je nach Branche.
Beiträge zur Sozialversicherung
Seit 2023 richten sich die monatlichen Beiträge nach dem voraussichtlichen Nettoeinkommen, in verschiedenen Stufen. Neue Autónomos können eine reduzierte Pauschale (*tarifa plana*) von 80 Euro pro Monat für die ersten zwölf Monate erhalten, unter Voraussetzungen und mit möglicher Verlängerung bei niedrigem Einkommen.
Die Beiträge decken Kranken-, Renten- und bestimmte weitere Leistungen ab.
Steuern
- Einkommensteuer (IRPF): progressiv auf den Gewinn. Vierteljährliche Vorauszahlungen (Modelo 130) sind meist erforderlich, es sei denn, Ihre Kunden behalten Steuern ein.
- Mehrwertsteuer (IVA): vierteljährliche Erklärungen (Modelo 303) und Jahreserklärung.
- Buchführung: Rechnungsbücher und Aufbewahrung der Belege.
Die meisten Autónomos arbeiten mit einem Steuerberater (*gestor*), da die Fristen streng sind.
Autónomo oder Gesellschaft (S.L.)?
Ab einem gewissen Gewinn oder bei Haftungsrisiken kann eine *Sociedad Limitada* sinnvoller sein:
- Haftungsbegrenzung,
- Körperschaftsteuer statt progressiver Einkommensteuer,
- professionelleres Auftreten gegenüber Kunden,
- aber höhere Gründungs- und Verwaltungskosten.
Unsere Teams für Business und Unternehmensgründung beraten zur richtigen Rechtsform und übernehmen die Gründung.
Häufige Fehler
- Tätigkeit beginnen, ohne angemeldet zu sein,
- Tarifa plana nicht beantragt,
- fehlende Lizenzen für Ferienvermietung oder Gastronomie,
- Rechnungen ohne die vorgeschriebenen Angaben,
- Doppelbelastung mit deutscher Sozialversicherung durch unklare Situation.
Beispiel: Grafikdesignerin aus Hamburg
Eine Grafikdesignerin zieht nach Palma und arbeitet weiterhin für deutsche Agenturen und einige spanische Kunden. Sie meldet sich beim Rathaus an, beantragt die Residencia und meldet sich als Autónomo beim Finanzamt und der Sozialversicherung an. Im ersten Jahr zahlt sie die Pauschale von 80 Euro monatlich. Ihre Rechnungen an deutsche Unternehmen stellt sie ohne spanische Mehrwertsteuer im Reverse-Charge-Verfahren aus, an spanische Kunden mit 21 % Mehrwertsteuer. Vierteljährlich gibt sie die Mehrwertsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen ab. Ihren deutschen Wohnsitz hat sie abgemeldet, damit keine doppelte Ansässigkeit entsteht.
Tätigkeiten mit Lizenzpflicht
Einige Tätigkeiten erfordern auf den Balearen zusätzliche Genehmigungen, zum Beispiel Ferienvermietung, Gastronomie, Bootsvermietung oder bestimmte Handwerksberufe. Klären Sie das vor der Anmeldung.
Wann sich der Wechsel zur S.L. lohnt
Eine feste Grenze gibt es nicht. Als grober Anhaltspunkt wird der Wechsel häufig ab einem jährlichen Gewinn im mittleren fünfstelligen Bereich geprüft, weil die progressive Einkommensteuer dann deutlich über dem Körperschaftsteuersatz liegen kann. Entscheidend sind aber auch Haftungsrisiken, geplante Investitionen, Mitarbeiter und die Frage, wie viel Gewinn Sie tatsächlich privat entnehmen möchten. Eine Vergleichsrechnung beider Varianten schafft Klarheit, bevor Sie Kosten für die Gründung einer Gesellschaft auslösen.
Häufige Fragen
Kann ich parallel noch in Deutschland selbstständig sein?
Ja, aber Sozialversicherung und Steuern müssen koordiniert werden (A1-Bescheinigung, Doppelbesteuerungsabkommen).
Brauche ich ein Büro?
Nein, viele Autónomos arbeiten von zu Hause aus.
Kann ich als Autónomo auch Angestellte haben?
Ja, Autónomos können Mitarbeiter beschäftigen.
Fazit
Die Selbstständigkeit auf Mallorca beginnt mit einer korrekten Anmeldung. Wer die Pflichten kennt, kann sich auf das Geschäft konzentrieren. Castell.law begleitet deutschsprachige Gründer auf Mallorca von der ersten Anmeldung bis zur Gesellschaftsgründung.